Hinweisgeberschutzgesetz - Pflichten einfach und schnell erfüllen

Das Thema Hinweisgebersystem ist aufgrund der gesetzlichen Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) für viele Unternehmen wieder aktueller geworden. Denn das HinschG verpflichtet diese, Personen zu schützen, welche Verstöße melden.

Unser Hinweisgebersystem dient Ihren Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden als zentrales Portal, um Fehlverhalten zu melden. Es bietet Ihnen

  • die Möglichkeit, schnell auf Probleme zu reagieren,
  • Reputationsschäden zu vermeiden und ggf. Ihre internen Prozesse zu verbessern,
  • eine unkomplizierte Gestaltung und Implementierung

Schließen Sie sich den Unternehmen an, die bereits erfolgreich unsere schnelle und unkomplizierte Lösung für die Meldungsabgabe zu Compliance-Verstößen nutzen!

Hinweisgebersystem


Wie HSDK Sie in Hinblick auf Ihr Hinweisgebersystem unterstützt

  1. Kostenlose Erstberatung und Angebotserstellung
  2. Bereitstellung unseres Hinweisgeberportals für Ihr Unternehmen (schon ab 19,95 € / Monat)
  3. Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer internen Prozesse zum Hinweisgebersystem
  4. Identifizierung und Beratung zu Verbesserungsmaßnahmen
  5. Unterstützung bei der datenschutzgerechten Durchführung von internen Ermittlungen

Wie sieht ein Hinweisgeberprozess aus?

 

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